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International. Experienced.

The focus of our work is in the field of international family law. Due to the large number of transnational causes, close cooperation with law firms all over the world developed. This ensures that our clients' claims are competently enforced on site. As a special service for international clients, we offer our legal advice in four different languages. We take our time to address your concerns and provide competent, efficient and creative advice. Thanks to our innovative ideas, we have been able to significantly change Austrian case law in family law. The law firm is located right in the city center of Vienna, a few minutes' walk from St. Stephen's Cathedral and the Mozart House.

Languages:

German, English, French, Polish

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Rechtsanwaltkanzlei Britta Schönhart sw (1 von 1)_low.jpg

Mag.

Aleksandra Peer

Administration und Finanzen

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Mag.

Anna Kacnik 

Rechtsanwaltsanwärterin

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Mag.

Laura Schwarzmann, LL.M. 

Rechtsanwaltsanwärterin

Honorar

HONORAR

Stundensatz

Grundsätzlich wird das Honorar nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes verrechnet. Der verrechnete Stundensatz ist insbesondere abhängig von der Komplexität des Auftrages und wird bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart. Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit sind 5 Minuten.

 

Die Honorarvereinbarung und Zivilvollmacht

Der Honoraranspruch der Rechtsanwältin ergibt sich aus der mit der Mandantschaft für das jeweilige Verfahren getroffenen Vereinbarung. Die Zivilvollmacht stellt eine Generalvollmacht dar, die im Umfang des tatsächlich erteilten Mandats verwendet werden darf. Link zu PDF „Muster Honorarvereinbarung und Vollmacht“

 

Das Österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Sofern keine Vereinbarung über die Honorarabrechnung getroffen wird, kommt das RATG zur Anwendung. Der Kostenersatzanspruch in einem streitigen Zivilverfahren richtet sich nach dem RATG.

 

Die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)

Um die Angemessenheit des Honorars zu beurteilen, werden die AHK herangezogen. Link zum Download der Allgemeinen Honorar-Kriterien der österreichischen Rechtsanwälte

 

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte (AAB)

Die AAB für Verbraucher/innen einerseits und für Unternehmer/innen andererseits finden Sie hier.

 

Umsatzsteuer (USt)

Alle Honorarangaben verstehen sich als Nettobeträge. Zum Nettohonorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20%) hinzuzurechnen. Bei Mandant/innen mit Wohnsitz im EU-Ausland gelten besondere Bestimmungen und ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.

 

Gebühren, Kopien, sonstige Barauslagen

Die an das Gericht oder an eine Verwaltungsbehörde zu entrichtenden Gebühren sind nicht im Honorar enthalten, sondern werden diesem als Barauslagen hinzugerechnet. Ebenso werden Porti und Kopien sowie Fahrt- und Übernachtungsspesen bei auswärtigen Terminen gesondert nach Aufwand verrechnet.

 

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen besteht die Möglichkeit, dass diese unsere Kosten, Gerichtsgebühren als auch im Falle des Unterliegens die Kosten Ihres Gegners/ Ihrer Gegnerin übernimmt. In welchen Rechtsangelegenheiten und in welchem Umfang dies erfolgt, richtet sich nach dem Rechtsschutzversicherungsvertrag. Bitte beachten Sie, dass für familienrechtliche Streitigkeiten, wie Scheidungen, Pflegschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren etc. in der Regel keine Rechtschutzdeckung besteht. Wir beraten Sie dazu gerne.

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