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INTERNATIONAL. ERFAHREN.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des internationalen Familienrechtes. Durch die Vielzahl der länderübergreifenden Causen, entwickelte sich eine enge Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt. Damit ist eine kompetente Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten auch vor Ort gewährleistet.

 

Als besonderes Service für die internationale Klientel bieten wir unsere rechtliche Beratung in vier verschiedenen Sprachen an.

 

Wir nehmen uns für Ihr Anliegen ausführlich Zeit und beraten kompetent, effizient und kreativ. Durch unsere innovativen Ideen haben wir die österreichische Rechtsprechung im Familienrecht maßgeblich verändern können.

 

Die Kanzlei befindet sich direkt im Stadtzentrum von Wien, einige Gehminuten vom Stephansdom und dem Mozarthaus entfernt.

 

 

SPRACHEN:

Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch

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Rechtsanwaltkanzlei Britta Schönhart sw (1 von 1)_low.jpg

Mag.

Aleksandra Peer

Administration und Finanzen

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Mag.

Anna Kacnik 

Rechtsanwaltsanwärterin

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Mag.

Laura Schwarzmann, LL.M. 

Rechtsanwaltsanwärterin

Honorar

HONORAR

Stundensatz

Grundsätzlich wird das Honorar nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes verrechnet. Der verrechnete Stundensatz ist insbesondere abhängig von der Komplexität des Auftrages und wird bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart. Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit sind 5 Minuten.

 

Die Honorarvereinbarung und Zivilvollmacht

Der Honoraranspruch der Rechtsanwältin ergibt sich aus der mit der Mandantschaft für das jeweilige Verfahren getroffenen Vereinbarung. Die Zivilvollmacht stellt eine Generalvollmacht dar, die im Umfang des tatsächlich erteilten Mandats verwendet werden darf. Link zu PDF „Muster Honorarvereinbarung und Vollmacht“

 

Das Österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Sofern keine Vereinbarung über die Honorarabrechnung getroffen wird, kommt das RATG zur Anwendung. Der Kostenersatzanspruch in einem streitigen Zivilverfahren richtet sich nach dem RATG.

 

Die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)

Um die Angemessenheit des Honorars zu beurteilen, werden die AHK herangezogen. Link zum Download der Allgemeinen Honorar-Kriterien der österreichischen Rechtsanwälte

 

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte (AAB)

Die AAB für Verbraucher/innen einerseits und für Unternehmer/innen andererseits finden Sie hier.

 

Umsatzsteuer (USt)

Alle Honorarangaben verstehen sich als Nettobeträge. Zum Nettohonorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20%) hinzuzurechnen. Bei Mandant/innen mit Wohnsitz im EU-Ausland gelten besondere Bestimmungen und ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.

 

Gebühren, Kopien, sonstige Barauslagen

Die an das Gericht oder an eine Verwaltungsbehörde zu entrichtenden Gebühren sind nicht im Honorar enthalten, sondern werden diesem als Barauslagen hinzugerechnet. Ebenso werden Porti und Kopien sowie Fahrt- und Übernachtungsspesen bei auswärtigen Terminen gesondert nach Aufwand verrechnet.

 

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen besteht die Möglichkeit, dass diese unsere Kosten, Gerichtsgebühren als auch im Falle des Unterliegens die Kosten Ihres Gegners/ Ihrer Gegnerin übernimmt. In welchen Rechtsangelegenheiten und in welchem Umfang dies erfolgt, richtet sich nach dem Rechtsschutzversicherungsvertrag. Bitte beachten Sie, dass für familienrechtliche Streitigkeiten, wie Scheidungen, Pflegschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren etc. in der Regel keine Rechtschutzdeckung besteht. Wir beraten Sie dazu gerne.

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